Alle Dienstleistungen von SOMA–VITA GmbH unterliegen vollumgänglich diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden.
1. Allgemeines
Zwischen SOMA–VITA GmbH und dem Kunden werden folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen, die für alle Trainingseinheiten gelten, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
2. Haftung und Versicherung
Die Haftung für Schäden jeglicher Art, die der Kunde/die Kundin im Rahmen der Inanspruchnahme von Dienstleistungen erleidet, ist ausgeschlossen. Die Versicherung ist Sache des Kunden / der Kundin.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Bei einem Abonnement wird der vollständige Betrag per Einzahlungsschein 10 Tage nach dem Antritt des 1. Trainings überwiesen. Andere Varianten (z.B. Einzeltraining, Laktat – Stufentest o.ä.) werden am Trainingstag bezahlt.
Die Rechnungsstellung bei Schulungs- und Vortragseinsätzen erfolgt vor Seminarbeginn. Der Betrag ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive Fahrkosten, wobei diese nicht verrechnet werden, sofern sich der Trainings- oder Vortragsort im Umkreis von 10 km vom Geschäftssitz der SOMA–VITA GmbH befindet. Ebenso im Preis nicht inbegriffen sind Miete von Örtlichkeiten (Vortragssaal, Sporthallen- und Sportanlagen etc.)
Die Dienstleistung von SOMA–VITA GmbH dauert grundsätzlich eine Stunde. Bei längerer Dauer werden prozentual 15 Minuten verrechnet.
4. Vertragsabschluss
Der Vertrag ist mit gegenseitigem Unterzeichnen rechtskräftig. Die AGB von SOMA –VITA GmbH werden dadurch anerkannt.
5. Terminvereinbarungen / Stornierungen
Die vereinbarten Termine gelten als verbindlich.
Terminänderungen und Terminabsagen müssen telefonisch, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Durch eine kurzfristige Absage des Termins innerhalb von 24 Stunden oder ein Nichterscheinen wird die Trainingseinheit voll berechnet.
6. Diverses
Kann ein Abonnement nicht mehr benützt werden (Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft), so kann die Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt bezogen oder an eine andere Person übertragen werden. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
7. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Luzern. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.